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Hanf - vielseitige Nutzpflanze mit großer Wirkung



Die Einnahme von Hanfprodukten, ganz gleich welcher Art, ist bei vielen Menschen immer noch verpönt. Aber nicht jeder, der Cannabis-Produkte zu sich nimmt, möchte gerne "high" sein oder ist süchtig danach. Für viele Patienten, die an verschiedenen Krankheiten leiden, sind Produkte aus Hanf oder medizinisches Cannabis wahre Heilsbringer und lindern viele Leiden. Man kann also mit Fug und Recht behaupten: Hanf ist eine vielseitige Nutzpflanze mit einer großen Wirkung.


Hanf - vielseitige Nutzpflanze mit großer Wirkung
© Nataliya Vaitkevich/pexels.com



Cannabis wird seit Jahrhunderten auch für religiöse Zwecke eingenommen

Schon vor mehr als 12.000 Jahren wurde Hanf als Getreide in Persien und China angebaut. Die geernteten Hanfsamen dienten als Nahrungsmittel und die Pflanzenfasern wurden zu Stoffen verarbeitet. In Europa und Deutschland wurde Hanf seit dem Jahr 400 angebaut. Karl der Große, der König der Franken, verfügte um das Jahr 800 den Anbau von Hanfpflanzen per Gesetz. Die Steuern und Abgaben der Bauern wurden mit Hanfsamen gezahlt. In Indien und in vielen Ländern Südostasiens wird Cannabis, also Hanf, seit vielen Jahrhunderten zu religiösen Zwecken eingenommen.



Der deutsche Reichstag hat im Jahr 1929 Cannabis per Gesetz verboten

Es wird behauptet, dass der englische Dichter William Shakespeare schon im 16. Jahrhundert zu seinem Pfeifentabak auch Cannabis in seine Pfeife stopfte. Der britischen Königin Victoria wurde Ende des 19. Jahrhunderts von ihrem Leibarzt Cannabis zur Linderung von Menstruationsbeschwerden verabreicht. Die weltweit alltäglich genutzte Pflanze wurde im Deutschen Reich 1929 vom deutschen Reichstag im sogenannten Opiumgesetz verboten, obwohl Hanf nicht gefährlich ist. Cannabis war von diesem Zeitpunkt an offiziell nur noch in Apotheken erhältlich. In den USA trat 1937 der Marihuana Tax Act in Kraft, der Anbau und Handel von Cannabis verbot. Im Jahr 1971 wurde das deutsche Opiumgesetz in das Betäubungsmittelgesetz geändert. Dadurch gerieten der Handel und der Konsum von Cannabis verstärkt in den Fokus der Behörden. Auch heute noch ist laut § 31a Betäubungsmittelgesetz der Anbau, Besitz und Handel von Cannabis und Cannabisprodukten in Deutschland strafbar. Es werden Geldstrafen verhängt und in besonders schweren Fällen drohen Haftstrafen mit bis zu 5 Jahren Gefängnis.



Die Wirkung von Cannabis auf den Körper ist sehr unterschiedlich

Die Einnahme von Cannabis kann sich auf den Menschen recht unterschiedlich auswirken und ist im Besonderen vom THC-Gehalt abhängig. Auch die Art, wie das Cannabis in den Körper gelangt und die momentane Stimmung kann die Wirkung entscheidend beeinflussen. Die bekannteste Form der Einnahme von Cannabis ist das "Kiffen". Der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol gelangt mit dem Rauch von der Lunge aus ins Blut und verteilt sich von dort im ganzen Körper. Im Gehirn angekommen, bindet THC an die CB1- und CB2-Rezeptoren an, die im Grunde für die körpereigenen Cannabinoide reserviert sind.



Das Einnehmen von synthetischem Cannabis kann tödlich sein

Die Stimmung kann nach der Einnahme von Cannabis unterschiedlich sein. Viele Konsumenten haben einen Rausch mit positiven Emotionen, sind albern, lustig und ausgelassen. Oftmals treten ungewohnte Entspannungsmomente ein und man fühlt sich leicht. Allerdings ist auch der umgekehrte Fall bei der Einnahme von Cannabis möglich. Zu den negativen Wirkungen von Cannabis zählen zum Beispiel Angst und Panikgefühle, Halluzinationen, Übelkeit und Empfindlichkeit. Auch ein Kreislaufkollaps ist möglich. Die Einnahme von synthetisch hergestelltem Cannabis kann außerdem tödlich sein.



Die Legalisierung in Deutschland könnte am EU-Recht scheitern

Seit einigen Jahren werden das Einnehmen, der Besitz und auch der Anbau von Cannabis hierzulande wieder kontrovers diskutiert. Viele Politiker der momentan regierenden Ampel-Koalition sind durchaus für die teilweise oder komplette Legalisierung von Cannabis-Produkten und somit legalen Anbau von Cannabis. Allerdings ist die Gesetzgebung zurzeit noch weit von einer einfachen Lösung entfernt, da auch das EU-Recht eine entscheidende Rolle spielt. Viele Rechtsgelehrte gehen davon aus, dass die Legalisierung von Cannabis genauso scheitern könnte wie die Pkw-Maut. Das kleine Luxemburg ist vor dem Europäischen Gerichtshof ebenfalls nicht erfolgreich gewesen. In dem kleinen Land ist nur der Anbau für den Eigenbedarf genehmigt.



Bei verschiedenen Krankheiten kommt medizinisches Cannabis zum Einsatz

Seit einigen Jahren ist es allerdings möglich, dass Haus- und Fachärzte in Deutschland Cannabis-Produkte, aber auch Blüten und Blätter der Hanfpflanze auf Rezept verschreiben. Anwendungsgebiete sind zum Beispiel Epilepsie, Spastiken bei Multipler Sklerose und Paraplegie, chronische Schmerzen, Erbrechen und Übelkeit nach einer Chemotherapie oder zur Appetitsteigerung bei HIV- und Aids-Patienten. Die Patienten erhalten normalerweise die Medikamente Sativex und Canemes sowie Dronabinol. Bei Dronabinol handelt es sich um ein Rezepturarzneimittel, das in Apotheken bei Bedarf individuell zubereitet wird. Die Arznei wird in Form von öligen Tropfen oral verabreicht und über die Mundschleimhaut aufgenommen. Die Darreichungsform der Medikamente und auch die Dosierung werden individuell vom behandelnden Arzt entschieden.



Die Krankenkasse muss das Verabreichen von Cannabis genehmigen

Damit den Patienten in Deutschland Cannabis als Medizin verabreicht werden darf, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Im Gesetzestext ist aufgeführt, dass das Verabreichen von Cannabis möglich ist, wenn allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistungen im Einzelfall nicht zur Verfügung stehen. Auch wenn unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes eine andere Behandlung nicht zur Anwendung kommen kann, ist die Einnahme legitim. Die Medikation mit Cannabis muss von der Krankenkasse zuvor genehmigt werden. Cannabis-Präparate werden den Patienten in vielen Fällen zusätzlich zu ihren eigentlichen Medikamenten verschrieben oder verabreicht. Allerdings muss auch bemerkt werden, dass Cannabis bei den verschiedenen Beschwerden kein Allheilmittel ist. Die Medikamente zeigen nicht bei jedem Patienten die erwünschte Wirkung. Es ist möglich, dass der medizinisch verabreichte Cannabis überhaupt nicht wirkt.


Die Krankenkasse muss das Verabreichen von Cannabis genehmigen
© Kindel Media/pexels.com



CBD-Öl aus dem weiblichen Hanf kann gegen Schmerzen helfen

Viel einfacher ist die Verwendung von verschiedenen CBD-Produkten. Sie enthalten kein THC oder nur ganz geringe Mengen und sind daher als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Das wohl am weitesten verbreitete Produkt mit dem Wirkstoff Cannabidiol ist das sogenannte CBD-Öl. Die CBD Tropfen werden aus den weiblichen Blüten und Blättern der Hanfpflanze durch ein sehr aufwendiges Destillationsverfahren gewonnen. Der Extrakt wird von den Herstellern danach mit einem guten Pflanzenöl gemischt und in verschiedenen Konzentrationen in den Handel gebracht. Die hochwertigen Destillate sind mit einem biologischen Hanföl gemischt.



Die Anwendung von CBD-Produkten kann sehr vielseitig sein

Wie THC kann auch CBD in der Schmerztherapie verwendet werden. Bei der Behandlung ist das Phytocannabinoid Cannabidiol (CBD) von großer Bedeutung. Es wirkt im Körper nicht berauschend und es macht nicht abhängig. Es kann daher normalerweise auch zu jeder Tages- oder Nachtzeit eingenommen werden, ohne dass es das Bewusstsein beeinflusst. Bei Anwendern mit Schmerzen, die von Entzündungen herrühren, ist Cannabidiol sehr beliebt. Wie bei einem synthetischen Schmerzmittel unterdrückt CBD die Bildung von entzündungsfördernden Hormonen. Der große Vorteil bei der Verwendung von Cannabidiol ist allerdings, dass die Tropfen keine Nebenwirkungen haben und Herz, Nieren, Leber, Magen und Darm nicht schädigen. Ein Nutzen oder eine Wirkung ist bei regelmäßiger Einnahme nach etwa 2 bis 6 Wochen spürbar. Allerdings kann die erwünschte Wirkung auch ausbleiben.



Der Anbau von Hanf ist in Deutschland nur mit Sondergenehmigung möglich

Der Anbau von Hanf ist für Privatpersonen hierzulande nach wie vor verboten. Allerdings besteht eine Ausnahme. Die Bundesregierung möchte den Bedarf an medizinischem Cannabis, der in Deutschland benötigt wird, aus eigenem Anbau decken. Deutsche Unternehmen können sich bewerben und mit einer Sondergenehmigung über einen befristeten Zeitraum Cannabis anbauen und später ernten. Diese Genehmigungen werden allerdings sehr selten vergeben und der Anbau unterliegt strengen Kontrollen. Eine Sondergenehmigung wäre zum Beispiel für Forschungszwecke möglich. Auch wer schwer erkrankt ist, könnte sich auf dem Weg über Gerichte eine Genehmigung erstreiten. Ein gutes Argument wäre zum Beispiel, dass man sich das Marihuana aus der Apotheke finanziell nicht leisten kann. Viele Krankenkassen lehnen eine Kostenübernahme weiterhin ab.



Für den Anbau von Cannabis wird kein "grüner Daumen" benötigt

Besonders kompliziert ist der Anbau der Hanfpflanze auch bei uns in Deutschland nicht. Sie wäre daher selbst für Liebhaber von Pflanzen geeignet, die keinen "grünen Daumen" haben. Für den Anbau im Haus oder in der Wohnung wird ein spezielles Equipment benötigt. In sogenannten Grow- oder Seedhouses haben die Pflanzen die benötigte Umgebung und wachsen relativ schnell. Wenn die Temperatur, Feuchtigkeit, Nährstoffe und das Licht genau aufeinander abgestimmt sind, blüht die Cannabispflanze schon nach etwa 3 bis 4 Wochen. Die Blüte kann je nach Sorte nach circa 6 bis 12 Wochen geerntet werden. Wird Cannabis im Freien ausgesät, sind die Monate April bis Juli ideal. In freier Natur können sich die Zeiten bis zu Blüte und Ernte etwas verschieben. Selbstverständlich ist der Anbau von Hanf drinnen wie draußen nur mit einer Genehmigung möglich.



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