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Jugendschutz wird groß geschrieben: Sicherheit beim Glücksspiel



Glücksspiel ist ein immer wieder kontrovers diskutiertes Thema. Während Befürworter das Glücksspiel als harmlose Freizeitaktivität und je nach Spielart als reizvolle Denksportaufgabe sehen, weisen Kritiker unermüdlich auf die Suchtgefahr hin, die das Glücksspiel mit sich bringen kann. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag soll das Glücksspiel in Deutschland einen Rahmen bekommen, der die Gefahr eindämmt, ohne die Vorteile des Glücksspiels als Form der Unterhaltung ganz außer Acht zu lassen. Bereits 2007 hatten die 16 deutschen Bundesländer den gemeinsamen Vertrag unterzeichnet, der gesetzliche Rahmenbedingungen für das Betreiben von Glücksspielen in Deutschland enthielt. Der Vertrag war bis 2011 befristet und wurde 2012 durch eine überarbeitete Version ersetzt. Auch in der neuen Ausarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags, der seit 1. Juli 2012 in Kraft ist, stehen der Spieler- und vor allem der Jugendschutz im Rahmen des Glücksspiels im Vordergrund. Die Änderungen betreffen vor allem das Online-Glücksspiel, das in den letzten Jahren immer größere Verbreitung findet. Dieses ist seit Juli 2012 nicht mehr generell verboten und auch deutsche Glücksspielmonopole wie Lotto und Toto dürfen seither über Online-Seiten betrieben werden.

Die Reichweite des Glücksspiels hat sich mit dieser Änderung noch einmal deutlich erhöht, was präventive Schutzmaßnahmen und sorgfältige Kontrollen immer wichtiger macht. Insbesondere auf Jugendliche übt das Glücksspiel oft einen enormen Reiz aus. Die Chance, schnell viel Geld zu verdienen und der Reiz des Ungewissen ziehen gerade auch viele junge Menschen in ihren Bann. Dem Jugendschutz gilt beim Glücksspiel deshalb ein besonderes Augenmerk und die Bundesregierung und Anbieter von Glücksspielen arbeiten in verschiedenen Initiativen eng zusammen, um auch im Rahmen des neuen Glücksspielstaatsvertrages ein möglichst hohes Maß an Spieler- und Jugendschutz gewährleisten zu können.


1. Jugendschutz und Glücksspiel gehören untrennbar zusammen

Der Jugendschutz ist ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das liegt insbesondere an der enormen Verbreitung moderner Medien und der immer früheren und ausgeprägteren Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Der Bereich des Glücksspiels ist vor diesem Hintergrund ein besonders sensibles Thema, denn Jugendliche gelten als besonders empfänglich für die Reize des Glücksspiels und gleichzeitig als in besonderem Maße gefährdet, was Missbrauch und Suchtpotential angeht. Gerade deshalb sind Jugendschutz und Glücksspiel zwei ganz zentrale Themen, die untrennbar zusammen gehören.



Junge am Laptop
© Andrea Piacquadio/pexels.com
Abbildung : Kinder und Jugendliche entwickeln heute immer früher eine große Medienkompetenz.


Mit der teilweisen Legalisierung von Online-Glücksspielen durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder wurde Jugendlichen der Zugang zu Glücksspielen noch einmal erleichtert, da es wesentlich schwieriger ist, die Einhaltung von Altersbegrenzungen in einer grenzenlosen Online-Spielwelt zu kontrollieren. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz haben ihre gemeinsamen Bemühungen deshalb noch einmal verstärkt und verschiedene Initiativen zur Aufklärung ins Leben gerufen, die den neuen Anforderungen besser gerecht werden sollen. Hier sollen vor allem die Glücksspielbetreiber und Gaststätteninhaber mit ins Boot geholt werden, um gemeinsam die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes und alle weiteren Grundlagen des Jugendschutzes auch im zunehmenden Online-Glücksspiel zuverlässig umzusetzen.


2. Das Jugendschutzgesetz und andere Grundlagen des Jugendschutzes

Glücksspiele und Wetten sind seit jeher ein Thema, das Gefahrenpotential birgt und deshalb zu Handlungsbedarf geführt hat. Ein kleiner Blick auf die Geschichte des beliebten Glücksspiels Roulette kann dies verdeutlichen: Das Roulette hat seine Wurzeln im Glücksrad des Mittelalters. Erst im 17. Jahrhundert entwickelte sich daraus die moderne Form des Roulettes. Was sich zunächst zu einer der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen entwickelte, wurde schon zu Zeiten Ludwigs des XV. eher kritisch betrachtet und erste Rufe nach Beschränkungen und Verboten wurden laut. Erst 1836 mit der Julirevolution und dem Erstarken des Bürgertums konnte jedoch ein generelles Glücksspielverbot durchgesetzt werden. Die vollständige Geschichte des Roulettes kann unter diesem Link eingesehen werden.

Bis heute bleiben Glücksspiele aller Art strengen Beschränkungen unterworfen oder sind sogar in der Öffentlichkeit vollständig verboten. Besonders im Hinblick auf den Jugendschutz gib es hier umfangreiche Gesetzesvorgaben und Richtlinien, die immer wieder modifiziert und an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden.


Gerade im Online-Bereich wird Jugendschutz ein immer zentraleres Thema.
© Alexas_Fotos/pixabay.com

Abbildung : Gerade im Online-Bereich wird Jugendschutz ein immer zentraleres Thema.

Dies sind die wichtigsten Richtlinien, nach denen der Jugendschutz im Bereich Glücksspiel geregelt wird:


Nach diesen Grundlagen werden die Gesetze rund um den Jugendschutz in den verschiedensten Bereichen des Glücksspiels und anderer potentiell jugendgefährdender öffentlicher Bereiche durchgesetzt. Zuständig für die Überprüfung und Durchsetzung der Gesetze sind die in den jeweiligen Ländern zuständigen Kontrollkommissionen und Institutionen, die eng mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz zusammenarbeiten. Seit einigen Jahren sehen öffentliche Stellen auch die Glücksspielanbieter zunehmend in der Verantwortung und entwickeln Initiativen, in denen der Jugendschutz durch intensive Aufklärung und strenge Richtlinien verstärkt sichergestellt werden soll.


3. Glücksspielanbieter übernehmen Verantwortung

Viele Jahre lang standen Betreiber von Glücksspielen in einem schlechten Ruf und hatten sehr unter Vorurteilen und strengen Reglementierungen zu leiden. Die Zeiten haben sich allerdings gewandelt und mit der teilweisen Legalisierung des Glücksspiels durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag sind auch Glücksspielanbieter in ein besseres Licht gerückt worden. Das liegt unter anderem auch daran, dass sie sich verstärkt für den Spieler- und Jugendschutz im Glücksspiel engagieren und in diesem Bereich eng mit den Initiativen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz zusammenarbeiten. Diese beiden öffentlichen Stellen haben gemeinsam ein Informationsfaltblatt für Glücksspielbetreiber und Gaststättenbesitzer herausgegeben, das über die rechtlichen Grundlagen im Jugendschutzgesetz und die besondere Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Glücksspiele, Alkohol und Tabakwaren informiert. Auf dieser Basis können Anbieter eigene Schritte unternehmen, um sich bestmöglich im Jugendschutz zu engagieren und damit einen wichtigen Beitrag zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Glücksspielen zu leisten.

Die Einhaltung der Rahmenbedingungen des Glücksspielstaatsvertrages sind eine wichtige Prämisse für den Schutz der Jugend. Gerade im Online-Glücksspiel ist es oft schwer, diese Maßgaben lückenlos umzusetzen. Deshalb betreiben auch Glücksspielbetreiber insbesondere in ihren Online-Auftritten umfangreiche Aufklärungsarbeit, weisen auf Gefahren und Risiken des Glücksspiels hin und vermitteln weiterführendes Informationsmaterial bis hin zum Kontakt mit Beratungsstellen. Neben dem staatlichen Glücksspielmonopol, zu dem auch beliebte Glücksspiele wie Lotto und Toto gehören, vergibt der Staat nur begrenzte Konzessionen an private Glücksspielanbieter, vor allem im Bereich der Sportwette. Um eine solche Konzession zu erhalten, müssen die Betreiber hohe Auflagen erfüllen, die das Missbrauchspotential im Bereich des Glücksspiels eingrenzen sollen.

Darüber hinaus sind die meisten Glücksspielbetreiber heute dazu übergegangen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, indem sie potentiell suchtgefährdete Spieler und Jugendliche für die Nutzung ihres Angebotes sperren. So entstehen in Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Suchtpräventions- und Jugendschutzstellen und den Betreibern von Glücksspielen immer feinere Schutzmechanismen, die es ermöglichen, den Jugendschutz im Glücksspiel nach und nach an die neuen Anforderungen moderner Medien anzupassen.


4. Eltern und Erziehungspersonen sind in der Pflicht

Die Tatsache, dass auch das Online-Glücksspiel mit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland nicht mehr generell verboten ist, hat die Reichweite verschiedener Glücksspielangebote stark erhöht. Gerade für Jugendliche ist es somit leichter, vom heimischen Computer aus in die vielfältigen Welten der Wetten und Glücksspiele einzutauchen. Gleichzeitig macht die Grenzenlosigkeit des Internet es immer schwieriger, den Zugang zu Glücksspielen zu reglementieren und Altersbeschränkungen zufriedenstellend zu überprüfen.


Multimediales lernen
© Max Fischer/pexels.com

Abbildung : Eltern und Erziehungspersonen müssen Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Medien und dem Glücksspiel beibringen.


Obwohl Bund und Länder hier intensiv mit den Anbietern von Glücksspielen zusammenarbeiten, um einen möglichst lückenlosen Schutz zu gewährleisten, sind insbesondere seit der Öffnung des Glücksspielmarktes für das Internet auch Eltern und Erziehungspersonen in der Pflicht, wenn es darum geht, die Aktivitäten von Jugendlichen im Internet zu kontrollieren und sie vor Missbrauch und illegalem Glücksspiel zu schützen. Dies ist keine leichte Aufgabe, denn die Verbreitung von Computern, Laptops, Tablet und internetfähigen Handys und Smartphones machen den Zugang zum Online-Angebot nahezu grenzenlos. Hier hilft nur eine umfangreiche Aufklärung, die in enger Zusammenarbeit zwischen Eltern erfolgen sollte. In der Aufklärung sollte Kindern und Jugendlichen vor allem ein reflektierter und kritischer Umgang mit neuen Medien und dem dort zugänglichen Angebot an Glücksspielen vermittelt werden. Für Eltern und Pädagogen bedeutet dies, dass sie selbst über eine entsprechende Medienkompetenz verfügen müssen. Wer sich hier seiner Verantwortung stellen möchte, darf die Entwicklung der neuen Medien nicht ablehnen, sondern muss sich mit ihr befassen und sich dafür interessieren, inwiefern Jugendliche das vorhandene Angebot nutzen. Nur so kann in enger Zusammenarbeit mit den Initiativen von Bund und Ländern und den Glücksspielanbietern ein möglichst hoher Jugendschutz im Bereich Glücksspiel erreicht werden.


5. Diese Fakten zum Thema Jugendschutz im Glücksspiel sollten Eltern unbedingt kennen:

Wie bereits im vorangegangenen Abschnitt thematisiert wurde, kann der Jugendschutz im Glücksspiel nicht allein auf den Schultern von Anbietern, Bund und Ländern ruhen. Da der Zugriff auf die neuen Medien trotz portabler Geräte noch immer hauptsächlich in der Freizeit erfolgt, sind vor allem die Eltern gefragt, regulierend in den Medienkonsum ihres Kindes einzugreifen. Im Hinblick auf Glücksspiele sollten betreuende Personen sich deshalb vor allem mit ein paar grundlegenden Fakten zum Thema Jugendschutz vertraut machen, um Chancen und Risiken besser einschätzen und notwendige Schutzmaßnahmen optimal umsetzen zu können.

Im Folgenden sind die zehn zentralsten Fragen rund um den Jugendschutz im Glücksspiel zusammengetragen:

5.1 Wo ist der Jugendschutz beim Glücksspiel geregelt?

Der Jugendschutz im Glücksspiel ist im so genannten Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt. Hier ist vor allem § 6 zu Spielhallen und Glücksspielen ausschlaggebend. Dort heißt es wörtlich:


Das Jugendschutzgesetz muss in gastronomischen Betrieben, Diskotheken oder in Spielhallen öffentlich zur Einsicht ausgehängt werden.


5.2 Welche Altersbeschränkungen gelten für Jugendliche im Hinblick auf das Glücksspiel?

Die Teilnahme an Glücksspielen ist Jugendlichen erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres gestattet. Es besteht eine Ausweispflicht, deren Einhaltung die Anbieter des Glücksspiels kontrollieren müssen. Gleiches gilt für den Aufenthalt in Diskotheken, Nachtclubs, Spielhallen und ähnlichen Etablissements, in denen die Jugendlichen Zugang zu Glücksspielen haben. Auch hier ist ihnen der Zutritt laut Jugendschutzgesetz erst mit 18 Jahren gestattet. Der Betreiber des Etablissements ist jeweils in der Pflicht, die Einhaltung der Altersbeschränkung zu kontrollieren. Übrigens dürfen Jugendliche auch nicht im Auftrag oder in Begleitung von Erwachsenen an einem Glücksspiel teilnehmen. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum, der in die Hände von Erziehungsberechtigten gelegt wird. Die Gesetzesregelung ist in jedem Fall bindend.


Teilnahme ab 18 Jahren
© kalhh/pixabay.com

Abbildung : Die Teilnahme an Glücksspielen ist erst ab 18 Jahren gestattet.


5.3 Sind alle Glücksspiele von dieser Einschränkung betroffen?

Grundsätzlich sind alle Glücksspiele von der gesetzlichen Altersbeschränkung betroffen. Eine Ausnahme besteht allerdings für Glücksspiele, die im Rahmen einer Kirmes oder eines Jahrmarktes angeboten werden. Hier dürfen Jugendliche auch unter 18 Jahren an einer Lotterie teilnehmen oder Rubbellose kaufen. Diese Ausnahmeregelung gilt deshalb, weil die zu erzielenden Gewinne sowie die Einsätze in der Regel von geringem finanziellem Wert sind, was das Gefährdungspotential gegenüber anderen Glücksspielen deutlich einschränkt.


5.4 Wie wird ein Glücksspiel definiert?


Die Definition eines Glücksspiels ist im Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Erster GlüÄndStV), der am 1. Juli 2012 in Kraft trat, festgelegt. Dort heißt es in §3 Absatz 1 wörtlich:

„Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist.“
(Quelle: https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/spielhallengesetz)

Zu den typischsten und beliebtesten Glücksspielen zählen unter anderem Roulette, Black Jack und Poker. Auch das in Deutschland sehr beliebte Lotto und Sportwetten gehören in den Bereich der Glücksspiele. Die Auswahl ist groß und manchmal sind die Grenzen dessen, was tatsächlich ein Glücksspiel ist, nur schwer zu erkennen. Weiterführende Informationen zu verschiedenen Glücksspielen, dem Spielaufbau, Gewinnchancen und Zugangsbeschränkungen hat der Portalbetreiber casinoverdiener.com zusammengestellt.



Roulette
© GregMontani/pixabay.com

Abbildung : Roulette ist eines der typischsten und zugleich beliebtesten Glücksspiele.


5.5 Warum gilt das Jugendschutzgesetz auch für Gaststätten?

In Gaststätten ist das Jugendschutzgesetz gleich mehrfach wichtig. Zum einen werden hier in aller Regel alkoholische Getränke, Spirituosen und Tabakwaren ausgegeben, die nicht an Jugendliche unter einem gesetzlich festgeschriebenen Alter verkauft oder vergeben werden dürfen. Darüber hinaus sind in vielen Gaststätten heute Glücksspielautomaten zu finden, die keine gesonderte Legitimation benötigen. Aus diesem Grunde muss das Jugendschutzgesetz auch in allen Gaststätten öffentlich aushängen und Betreiber und Servicepersonal sind verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren.


5.6 Was ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag?


Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist ein Teil des Jugendschutzgesetzes und wurde von allen 16 Bundesländern unterzeichnet. Er geht mit seinen Bestimmungen noch über das Jugendschutzgesetz hinaus und befasst sich vor allem mit Bestimmungen für die Nutzung von elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien (Rundfunk und Telemedien). Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag werden Angebotsverbote und Angebotsbeschränkungen festgelegt, die zu einer Reihe von technischen und organisatorischen Vorgaben für Anbieter und Betreiber führen.

Die Gesetzesregelung trat am 1. April 2003 in Kraft und ist aus dem Rundfunkstaatsvertrag und im Staatsvertrag über Mediendienste hervorgegangen. Für die Einhaltung der Gesetzesvorgaben sind die im jeweiligen Bundesland zuständige Landesmedienanstalt und die Kommission für Jugendmedienschutz verantwortlich. Unterstützt werden beide Institutionen dabei von Vertretern des Internetportals jugendschutz.net sowie verschiedenen Einrichtungen wie der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM).


5.7 Wer wird belangt, wenn Jugendliche beim Glücksspiel erwischt werden?


Der Gesetzgeber hat Maßnahmen implementiert, nach denen die zuständigen Behörden eine Zuwiderhandlung gegen das Jugendschutzgesetz im Hinblick auf das Glücksspiel als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit ahnden dürfen. Da die Betreiber von Glücksspielen und Etablissements, in denen diese angeboten werden, in der Pflicht sind, das legale Alter von Jugendlichen zu kontrollieren, werden meist sie belangt, wenn eine Zuwiderhandlung festgestellt wird. Haben Jugendliche sich allerdings mit einem gefälschten Ausweis Zutritt verschafft, können auch sie und möglicherweise ihre Erziehungsberechtigten zur Rechenschaft gezogen werden.


5.8 Welche Strafen können in diesem Fall drohen?

Für eine Missachtung des Jugendschutzgesetzes werden nicht selten empfindliche Strafen verhängt, da der Gesetzgeber diese Problematik sehr ernst nimmt. Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro liegt hier durchaus im Rahmen des Möglichen.


5.9 Was geschieht mit einem Glücksspielgewinn, den ein Jugendlicher erzielt?

Da Kinder und Jugendliche dem Gesetz nach nicht an Glücksspielen teilnehmen dürfen, ist auch ein Gewinn, den sie potentiell erzielen, ungültig. Ein Jugendlicher darf demnach weder einen Lottoschein ausfüllen und abgeben noch einen eventuellen Gewinn abholen. Gleiches gilt für Gewinne, die beispielsweise am Flipperautomaten oder beim Roulette erzielt werden. Stellt sich heraus, dass der Spieler ein Jugendlicher ist, der noch nicht legal am Spiel hätte teilnehmen dürfen, verfällt sein Gewinn und es wird eine Strafe wegen Nichtachtung des Jugendschutzgesetzes verhängt. Hier können sowohl die Glücksspielbetreiber oder die Eltern betroffen sein als auch der Jugendliche selbst. Da die Teilnahme an Glücksspielen für Jugendliche verboten ist, ist es ihnen auch nicht erlaubt, einen Gewinn hieraus zu erzielen. Die Abgabe eines Lottoscheins für die Eltern oder einen anderen Erziehungsberechtigten oder Abholung eines von einer solchen Person erzielten Gewinnes ist Jugendlichen übrigens auch nicht mit einer Vollmacht erlaubt.


Erzielt ein Jugendlicher einen Gewinn aus einem Glücksspiel, darf er diesen nicht in Anspruch nehmen.
© Peggy_Marco/pixabay.com
Abbildung : Erzielt ein Jugendlicher einen Gewinn aus einem Glücksspiel, darf er diesen nicht in Anspruch nehmen.


5.10 Wie wird der Jugendschutz bei Online-Glücksspielen kontrolliert?

Mit der Ausweitung des Online-Angebotes für Glücksspiel wird es immer schwieriger, den Jugendschutz auch in diesem Bereich wirkungsvoll umzusetzen. In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament entwickeln die Länder Mechanismen, mit denen die Altersverifizierung eines Spielers auch im Internet zuverlässig umgesetzt werden kann. Darüber hinaus werden im Gesetz immer mehr Maßgaben implementiert, nach denen aggressive Werbung aus den Online-Glücksspielportalen verbannt werden soll.

Die Europäische Union prüft streng, ob das Angebot von Online-Glücksspielen in den einzelnen Mitgliedsländern die gemeinsamen Richtlinien zum Jugendschutz verletzt und eine erhöhte Gefährdung besteht. So wurde im Jahre 2008 unter anderem auch gegen Deutschland ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem geprüft werden sollte, ob die teilweise Legalisierung von Online-Glücksspielen gegen geltendes EU-Recht verstößt. Hier geht es vor allem um das grenzüberschreitende Angebot von Online-Spielen, das möglicherweise gegen gemeinschaftliches EU-Recht verstoßen könnte. Hier werden also sowohl inländisch als auch EU-übergreifend hohe Sicherheitsmaßstäbe angelegt, die einen umfangreichen Jugendschutz im Bereich Glücksspiel gewährleisten sollen.

Das Thema Jugendschutz im Glücksspiel hat durch das Inkrafttreten des geänderten Glücksspielstaatsvertrages im Juli 2012 noch einmal an Bedeutung gewonnen. Die teilweise Legalisierung von Online-Glücksspielen hat Jugendlichen den Zugang zu solchen Angeboten erleichtert und zieht dadurch eine noch größere Verantwortung reglementierender und kontrollierender Instanzen mit sich. Vor allem im Jugendschutzgesetz ist geregelt, dass Jugendlichen unter 18 Jahren die Teilnahme an Glücksspielen jeder Art untersagt ist. Die Grenzenlosigkeit des Internets macht es allerdings zunehmend schwierig, diese Einschränkungen auch umfassend durchzusetzen. Deshalb sehen sich die Anbieter von Glücksspielen jetzt mehr und mehr in der Verantwortung und engagieren sich gemeinsam mit staatlichen Institutionen in Initiativen, die den Jugendschutz auch im Hinblick auf die neuen Anforderungen moderner Medien konsequent umsetzen und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Glücksspielen gewährleisten.


Quellen:
http://www.casinoverdiener.com/roulette/eine-kleine-geschichte-des-roulette.php
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__6.html
http://www.bag-jugendschutz.de/publikationen_mda.html
http://www.casinoverdiener.com/
http://www.bpv-vbe.de/fileadmin/upload/lehrer-fuer-lehrer/BAJ-Dossier-Gluecksspiele.pdf
https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/spielhallengesetz
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Jugendschutzgesetz-Jugendmedienschutz-Staatsvertrag,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
http://jugendschutz.net/
http://www.fsm.de/de




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