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Flugrecht: Drei Stunden oder mehr zu spät am Ziel? Entschädigung!
Flugverspätungen sind in der Luftfahrtbranche an der Tagesordnung. Und es wird immer schlimmer! Die Zahl der Flugverspätungen in der Europäischen Union hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Tatsächlich gab es laut Branchenauswertungen im Zeitraum 2014-2018 jedes Jahr fast doppelt so viele Verspätungen wie in den Vorjahren. Darüber hinaus wurde im vergangenen Jahr ein Rekordtief von nur 82 Prozent pünktlicher Flüge verzeichnet.
Eines der wichtigsten Dinge, die Passagiere über Flugverspätungen wissen sollten, ist, dass sie eine Flugkostenerstattung und zusätzliche Entschädigung für jeden Flug verlangen können, der drei Stunden oder mehr verspätet am Ziel ankommt. Vorausgesetzt, dass die Verspätung nicht Ihre eigene Schuld ist.
© Jason Toevs/pexels.com
Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung
Die EU verfügt über eine Reihe spezifischer Regeln und Richtlinien dazu, wie viel Entschädigung Passagiere verlangen können. Sie ist abhängig von der zurückgelegten Entfernung und der Verspätung ihres Fluges und wird immer dann fällig, wenn die Verspätung drei Stunden oder mehr beträgt. Die EU-Verordnung zur Entschädigung von Fahrgästen bei verpassten Anschlüssen legt die allgemeinen Grundsätze für die Entschädigung von Fahrgästen im Falle eines verpassten Anschlusses fest.
Einleitung: Grundlegende Informationen zur EU-Verordnung 261/2004
Fluggesellschaften sollten ihre Passagiere für verpasste Anschlussflüge entschädigen. Mit der EU-Verordnung 261/2004, die am 27. April 2004 in Kraft getreten ist, reagiert die EU auf die zahlreichen Beschwerdefälle im Reiserecht. Die Verordnung soll die Rechte von Passagieren schützen, die nach und aus Europa fliegen. Ziel dieser Verordnung ist es, Fluggästen das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen und -annullierungen einzuräumen.
Die Fluggastrechte nach dieser Verordnung sind:
- Erstattung oder Umbuchung im Falle einer Flugannullierung oder -verspätung;
- Eine Rückerstattung, wenn sie sich entscheiden, aufgrund einer Stornierung oder Verspätung nicht zu reisen;
- Entschädigung nach Tabelle für annullierte Flüge, verspätete Flüge und Flugverbindungen, wenn sie kein Verschulden trifft;
- Unterbringung in einem Hotel, wenn sie aufgrund von Übernachtungen gestrandet sind;
EU-Verordnung 261/2004 in Aktion
Die Verordnung 261/2004 ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die Rechte der Passagiere im Falle von Flugverspätungen oder -annullierungen festlegt.
Die Verordnung 261/2004 ist eine Verordnung der Europäischen Union, die die Rechte der Passagiere im Falle von Flugverspätungen oder kompletten Ausfällen festlegt. Bei Verspätungen und Annullierungen hat der Fahrgast je nach Dauer der Verspätung unterschiedliche Ansprüche auf Entschädigung. Es gibt auch Regeln darüber, was Fluggesellschaften tun müssen, wenn ihre Flüge verspätet oder annulliert werden.
Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb Europas durchführen, müssen eine Entschädigung von 250 € pro Person bei Strecken bis 1500 Kilometern und 400 € pro Person bei Strecken bis 3500 Kilometern anbieten. Darüber gibt es sogar 600 €. Passagiere, die nicht innerhalb Europas geflogen sind, haben keinen Anspruch auf diese Beträge.
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Wenn Ihr Flug Verspätung hat, ist es wichtig zu wissen, was Sie tun können. Wenn Ihr Flug beispielsweise mehr als 3 Stunden Verspätung hat und Sie sich nicht im Terminalgebäude aufhalten, haben Sie Anspruch auf eine volle Rückerstattung. In diesen Fällen haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung für alle Kosten, die sich aus der Verspätung ergeben. Zum Beispiel auch, wenn Sie aufgrund der Verspätung einen Anschlussflug verpasst haben oder wenn Sie dadurch ein wichtiges Meeting oder eine Veranstaltung verpasst haben. Ansprüche aus der Tabelle der EU Verordnung bleiben davon unberührt.
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