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Website-Empfehlungen zum Begriff: "TEILSONDERVERMOEGEN"
Obliegt die Wahrnehmung von staatlichen Rechten und Pflichten in Bezug auf die aus den Teilsondervermögen der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Aktiengesellschaften. Hier werden Informationen zu dem Post-Erholungswerk, der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), der Versorgungsanstalt (VAP) und dem Betreuungswerk bereit gestellt.
Aus: Regional/Europa/Deutschland/Staat/Bundesregierung, -ministerien und -behörden/Finanzen
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