Zu den Aufgaben des Bundeswahlleiters gehört es insbesondere als Wahlorgan mit Unterstützung der Wahlorgane auf Landes-, Wahlkreis- und Wahlbezirksebene Bundestagswahlen und Europawahlen vorzubereiten und durchzuführen sowie die Führung der Unterlagensammlung politischer Vereinigungen nach dem Parteiengesetz. Es werden Ergebnisse der letzten Europawahlen, Bundestagswahlen und Landtagswahlen sowie die künftigen Wahltermine und die Sammlung der Unterlagen von politischen Parteien zur Verfügung gestellt.
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