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Sächsische Tierseuchenkasse
Die Hauptaufgabe der Anstalt öffentlichen Rechts besteht darin, Tierverluste infolge von anzeigepflichtigen Tierseuchen entsprechend der Tierseuchengesetzgebung zu entschädigen. Dafür werden Beiträge gemäß Beitragssatzung erhoben. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an Entschädigungsleistungen zu 50 %. Neben diesen Leistungen werden prophylaktische Maßnahmen sowie die Bekämpfung von Tierkrankheiten im Rahmen von Tiergesundheitsprogrammen gefördert.
Aus: Regional/Europa/Deutschland/Sachsen/Gesundheit
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