Mit 28 Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterseite und 28 Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeberseite ist die Arbeitsrechtliche Kommission zuständig für die Fassung von Beschlüssen in den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas).
Aus: Gesellschaft/Arbeit und Beruf/Mitbestimmung und Interessenvertretung