Der Beauftragte bekleidet ein Ehrenamt, das seit dem Internationalen Jahr der Behinderten 1981 existiert. Seine Tätigkeit hat vor allem initiierenden, koordinierenden und beratenden Charakter. Darüber hinaus soll er in Grundsatzfragen als Mittler zwischen der Bundesregierung einerseits sowie den behinderten Menschen und ihren Interessenvertretungen andererseits fungieren. Ihm steht ein Stab hauptamtlicher Mitarbeiter zur Seite. Es werden viele Begriffe aus der Behindertenpolitik erläutert.
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