ANZEIGE
Website-Empfehlungen zum Begriff: "APPROBATONSORDNUNG"
UEHAB - Behördlich anerkannter Ausbildungsbetrieb gemäß § 68 der Fahrerlaubnisverordnung und § 5 Abs.2 Nr.5 der Approbatonsordnung für Ärzte.
Aus: Regional/Europa/Deutschland/Berlin/Bildung
1
ANZEIGE
ANZEIGE