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Wege zum Traumhaus: Wie staatliche Förderungen helfen können


Der Traum vom Eigenheim wird hierzulande von sehr vielen Menschen geträumt. Es ist einfach ein schöner Gedanke, sich die eigenen vier Wände genau so zu gestalten, wie man es sich schon immer gewünscht hat. Doch der Weg zum Eigenheim ist nicht immer ganz einfach: Gerade die aktuell sehr hohen Immobilienpreise erschweren eine sinnvolle Finanzierung. Zum Glück gibt es jedoch staatliche Förderungen, die potenzielle Immobilienkäufer oder auch den Bau eines Hauses unterstützen. Doch was ist dabei zu beachten?


Wege zum Traumhaus: Wie staatliche Förderungen helfen können
© Darkmoon_Art/pixabay
Abbildung 1: Der Traum vom Eigenheim rückt wegen hoher Preise in große Ferne? Staatliche Förderungen helfen dabei, doch noch eine Finanzierungsmöglichkeit zu finden.


Allgemeine Förderprogramme: Diese Möglichkeiten stehen Käufern offen


Der Staat hat ein Förderprogramm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt, welches grundsätzlich jeder nutzen kann. Einzige Bedingungen: Die Antragsteller wohnen später selbst in der gekauften oder gebauten Immobilie und es handelt sich nicht um ein Ferienhaus.

Weitere Einzelheiten zum KfW-Wohneigentumsprogramm (Förder-Nr. 124):

  • Deutlich vergünstigte Kredite (niedriger als Marktzins) bis zu einer Summe von 100.000 Euro
  • Bereitstellungsfreie Zeit von 12 Monaten (wichtig beim Bau einer Immobilie)
  • Keine Sondertilgungen möglich (vorzeitige Ablösung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung)
  • Zinsbindungen zwischen 5 und 10 Jahren möglich
  • Auch endfällige Darlehen möglich
  • Kombinierbar mit anderen Bauförderungen

Dieses allgemeine Förderprogramm lässt sich also als Grundstein nutzen, um die eigene Baufinanzierung deutlich günstiger zu gestalten.



Förderung für Familien: Baukindergeld als attraktive Hilfe


Das Baukindergeld war eine staatliche Hilfsmaßnahme, um Familien zu Immobilieneigentum zu verhelfen. Es wurde 2018 im Koalitionsvertrag der damaligen Regierung verankert und umgesetzt. Eigentlich ist das Programm bereits zum 31. März 2021 ausgelaufen, jedoch kann es unter Umständen noch genutzt werden.

Immobilienexperten von Interhyp erklären:

  • wer einen Kaufvertrag für eine Immobilie zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021 unterschrieben hat,
  • wer bis dahin eine Baugenehmigung erhalten hat
  • und wer bis dahin mit einem nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben begonnen hat,

darf noch bis einschließlich 31.12.2023 einen Antrag stellen.

Die Regelung erscheint vor allem deshalb interessant, weil ein Antrag bis zu 6 Monate nach Einzug in die Immobilie gestellt werden darf. Somit können also auch Familien die Förderung erhalten, die eventuell schon in ihrem neuen Haus wohnen.

Voraussetzungen für Baukindergeld:

  • Im Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Kindergeld bezogen wird
  • Haushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro pro Jahr plus 15.000 Euro pro Kind
  • Geförderte Immobilie ist zum Zeitpunkt der Baugenehmigung oder Unterzeichnung des Kaufvertrags die einzige Wohnimmobilie

Die Förderung selbst beläuft sich auf 1.200 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Pro Kind sind damit bis zu 12.000 Euro Zuschuss möglich. Diese können als Sondertilgungen in die Finanzierung der Immobilie eingebracht werden.



Förderprogramme für den Kauf oder Bau von energetisch vorteilhaften Immobilien


Wer darüber hinaus auf eine besonders energieeffiziente Immobilie setzt, kann energetische Förderprogramme der KfW in Anspruch nehmen. Dazu gehören:


1. Wohngebäude – Kredit (Förder-Nr. 261 und 262)


Dieses Programm bietet die Möglichkeit, bei Kauf oder Bau energieeffizienter Immobilien vergünstigte Kredite in Anspruch zu nehmen. Die maximale Kreditsumme beträgt 150.000 Euro beim Kauf, Bau oder Umbau eines Hauses, welches den Standards Effizienzhaus 40 Plus oder 40 entspricht. Beim Kauf wird auch der Standard Effizienzhaus 55 gefördert (beim Neubau entfällt diese Förderung ab 01.02.2022). Einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Gebäuden werden bis zu einer Kreditsumme von 60.000 Euro gefördert.

Zusätzlich werden attraktive Tilgungszuschüsse zwischen 15 und 50% (je nach Standard und gewählten Maßnahmen) gewährt, so dass Kreditnehmer deutlich weniger Geld zurückzahlen müssen.

Das Programm existiert auch in der Zuschuss-Variante, wobei hier ein maximaler Bauzuschuss von 37.500 Euro und ein Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro möglich sind.


2. BAFA-Zuschuss zur Heizung


Wer die Heizungsanlage in seinem Eigenheim (auch bei einer frisch gekauften Immobilie möglich) auswechseln lässt, kann bei Wahl einer energieeffizienten Anlage BAFA-Zuschüsse bekommen. Die Förderung beläuft sich je nach Heizungsart auf (nur Beispiele):

  • Wärmepumpen: 35% der förderfähigen Kosten
  • Biomasseanlagen: 35% der förderfähigen Kosten
  • Solarthermieanlagen: 30% der förderfähigen Kosten
  • Gas-Hybridheizungen: 30% der förderfähigen Kosten
  • EE-Hybridheizung: 35% der förderfähigen Kosten

Wird zudem eine Ölheizung auf diesem Wege ausgetauscht, erhöht sich der Zuschuss noch einmal um 10% (alle oben genannten Anlagen außer Solarthermieanlagen).



Staatliche Förderungen erleichtern den Weg zum Eigenheim


Durch die staatlichen Förderprogramme ist es möglich, sich den Traum vom Eigenheim auch bei höheren Preisen zu erfüllen. Grundsätzlich sollte die eigene finanzielle Basis jedoch stimmen, um am Ende kein zu großes Risiko einzugehen. Wer sich die Förderprogramme genauer anschaut, wird sicherlich auch Möglichkeiten für die eigene Finanzierung finden und kann sich so den Weg zum eigenen zu Hause ebnen.