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Tipps für Geschäftsreisen


Zwar versucht man heute, möglichst viele Meetings auf elektronischem Weg zu organisieren, doch gibt es Geschäftsreisen, die notwendig sind. Und um ehrlich zu sein ist das Ansehen von Gegebenheiten vor Ort in vielen Fällen wesentlich besser, als sich Dinge versprechen zu lassen, von denen man nicht weiß, ob sie auch wirklich stimmen. Für das gegenseitige Vertrauen ist es manchmal auch notwendig, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen, und die Angelegenheiten von Angesicht zu Angesicht zu besprechen. Das ist natürlich alles mit Reisen verbunden. Das bedeutet aber auch, dass beim Reisen etwas schiefgehen kann.


Was tun bei Flugverspätungen?


Sollten Sie weitere Strecken zurücklegen, ist natürlich das Flugzeug meistens der einfachste Weg ans Ziel – könnte man meinen. Aber manchmal braucht es nur wenig und schon ist der Flug verschoben. Auf einmal ist das Meeting in Gefahr und man kann selber nichts dafür. Wetterlagen oder Streiks haben teilweise verheerende Auswirkungen auf Europa Flüge. Eine Flugverspätung oder gar ein Ausfall muss allerdings nicht das Ende bedeuten.

Falls Ihre Reisepläne dennoch stark beeinträchtigt werden, sollten Sie bei einer Flugverspätung das Recht auf Gelderstattung in Anspruch nehmen. Viele Airlines versuchen heute, ihre Kunden mit einem Gutschein zu vertrösten. Sie können allerdings mithilfe von Flightright Ihr Recht auf eine Gelderstattung durchsetzen. Leider ist es so, dass man in solchen Fällen sehr oft den Rechtsweg beschreiten muss, um an sein Geld zu kommen.


Tipps für Geschäftsreisen: Was sind meine Rechte bei Flugverspätung?
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Was sind meine Rechte bei Flugverspätung?


Seit 2004 ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung festgehalten, worauf Sie als Fluggast bei Flugverspätung Anspruch haben. Dies betrifft nicht nur den von der Verspätung oder Annullierung betroffenen Flug. Auch allfällige Anschlussflüge sind dabei abgedeckt. Ab zwei Stunden Wartezeit (je nach Flugdistanz erst nach drei oder vier Stunden) haben Sie Anrecht auf Getränke und Snacks. Ab drei Stunden Verspätung ist eine Entschädigung möglich, je nach Distanz zwischen 250 und 600 Euro. Relevant ist für die Entschädigung die Verspätung bei der Ankunft am Zielflughafen.

Die EU-Verordnung sorgt dafür, dass Sie eigentlich ohne Gedanken an Schadensersatz buchen können sollten. Doch die Airlines gehen mit den entsprechenden Informationen meistens eher sparsam um, weil sie wissen, dass sie die Ansprüche der Kunden teuer zu stehen kommen können. Wenn Sie sich hingegen im Voraus informieren, wissen Sie schon Bescheid, falls es zu einer längeren Flugverspätung kommen sollte.


Was sind meine Rechte bei Flugverspätung?
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Wann verjähren Fluggastrechte?


Das Recht verjährt selbstverständlich nicht. Was hingegen verjähren kann, ist Ihr Anspruch auf Schadensersatz. Dies geschieht in Deutschland und in der Europäischen Union allgemein nach drei Jahren. Einzelne Länder haben für die Verjährung der Ansprüche für den Fluggast allerdings individuell längere Fristen festgelegt. In Frankreich oder Spanien liegt die Frist beispielsweise bei fünf Jahren. Da die Fluggesellschaften sehr gerne viel Zeit verstreichen lassen, bis sie auf die Schadensersatzforderungen eingehen, ist diese Zeit auch wirklich nötig, falls Sie bei einer Flugverspätung Ihre Ansprüche auf Entschädigungen geltend machen wollen.

Oft versuchen sie dann auch noch außergewöhnliche Umstände geltend zu machen, um möglichst wenig Geld zahlen zu müssen. Es lohnt sich also, allfälligen Verspätungen auf den Grund zu gehen – denn ansonsten gehen Sie höchstens der Fluggesellschaft auf den Leim. Die Frage, ob nun die Airline oder Sie im Recht sind können Ihnen unabhängige Fluggasthelfer in wenigen Minuten beantworten.