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Pflege im Alter: Die Pflege von Angehörigen


Wer seine Eltern zu Hause pflegen möchte, hat viele Fragen. Hier kommen die wichtigsten Informationen zum Thema Pflege von Angehörigen.


Wann gilt ein Mensch überhaupt als pflegebedürftig?


Als pflegebedürftig gelten zum einen Personen, die bei den "Verrichtungen des alltäglichen Lebens" auf zusätzliche Hilfe angewiesen sind. Dabei spielen vor allen Dingen Körperpflege, Ernährung und Mobilität eine Rolle (Grundpflege), wie beispielsweise Duschen, Toilettengang, Nahrungsaufnahme oder das An- und Ausziehen.

Pflege im Alter: Die Pflege von Angehörigen
© mrsamwheeler/unsplash

Die Pflegegrade

Im neu geregelten §15 des Sozialgesetzbuch XI (ab 2017) sind im Absatz 3 die 5 Pflegegrade wie folgt definiert:

  • Pflegegrad 1 (ab12,5 Gesamtpunkten):
    Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 2 (ab 27 Gesamtpunkten):
    Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 3 (ab 47,5 Gesamtpunkten):
    Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 4 (ab 70 Gesamtpunkten):
    Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 5 (ab 90 Gesamtpunkten):
    Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderer Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Wo bekommen Sie Hilfe, wenn Sie ihre Eltern zu Hause pflegen?

Bei der Pflege Ihrer Eltern können ein ambulanter Pflegedienst und reguläre deutsche Haushaltshilfen sowie auch Nachbarschaftshilfen Unterstützung bieten.

Zudem ist es möglich, eine ausländische Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass sie zuerst einmal nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten erledigen darf.


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Wie lange können Sie eigentlich Pflegezeit nehmen?


Wenn Sie sich um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen kümmern möchten, dürfen sie als Arbeitnehmer bis zu sechs Monate Pflegezeit nehmen (an einem Stück). Zudem können Sie eine "Kurzpflegezeit" einlegen, wenn sie einen Verwandten betreuen möchten, der noch nicht in eine Pflegestufe eingestuft ist.