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Niedrige Mehrwertsteuer: So profitiert man am meisten!


Vor Kurzem hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer zu senken. Zunächst einmal gilt dies bis zum 31.12.2020. Die Verbraucher sollen durch niedrigere Preise beim Konsum von der Mehrwertsteuersenkung profitieren. Wer clever ist, kann nicht nur ein paar Prozent, sondern mehrere Hundert Euro sparen. Mit einem Sofortkredit zur schnellen Auszahlung profitiert man heute von den niedrigen Mehrwertsteuersätzen.

Niedrige Mehrwertsteuer: So profitiert man am meisten!
© nattanan23/pixabay

Der herkömmliche Mehrwertsteuersatz beträgt aktuell 16 statt 19 Prozent. Zusätzlich wurde die ermäßigte Mehrwertsteuer ebenfalls bis zum Jahresende von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Die Regierung verspricht sich davon den Handel und die Gastronomie wieder anzukurbeln. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Mehrwertsteuersenkung durch Preisreduzierungen an die Konsumenten weitergegeben wird.

Dazu ein Beispiel: kauft ein Kunde ein Smartphone, welches ursprünglich 499,00 Euro gekostet hat, zahlt er nun nur noch 486,42 Euro. Damit spart der Kunde rund 13,00 Euro. Natürlich profitieren Kunden auch von der reduzierten Mehrwertsteuer, wenn Sie das Smartphone durch einen Sofortkredit finanzieren.


Schnell mehrere Hundert Euro Ersparnis bei großen Anschaffungen einfahren


Richtig interessant wird die Mehrwertsteuersenkung bei großen Anschaffungen. Der VW Touareg ist laut Preisliste inklusive Mehrwertsteuer ab 59.910,58 Euro erhältlich. Geben VW beziehungsweise die Händler die Mehrwertsteuerreduzierung komplett an den Kunden weiter, dann beträgt die Ersparnis hier schon etwas mehr als 1.510 Euro.

Tipp: Sind größere Anschaffungen geplant, dann sollten diese bis zum 31.12.2020 erfolgen. So können die günstigeren Preise ausgenutzt werden. Größere Anschaffungen können mit einem Sofortkredit finanziert werden.


Bei Bestellungen vor dem 01.07.2020 nachträglich sparen


Entscheidend ist die Auslieferung beziehungsweise der Zeitpunkt zudem die Leistung vollständig erbracht wird. Für alle Lieferungen und Leistungen, die nach der Mehrwertsteuersenkung vollständig ausgeführt werden, besitzt der reduzierte Steuersatz Gültigkeit. Auch bei Handwerkerleistungen können Verbraucher Geld einsparen. Zur Finanzierung der Renovierungsarbeiten kann ein günstiger Sofortkredit genutzt werden.

Tipp: Renovierungsarbeiten sollten bis zum 31.12.2020 erfolgen, denn dadurch kann bei der Handwerkerrechnung viel Geld eingespart werden. Natürlich gilt dies nicht nur für Privathaushalte, sondern auch für Unternehmen.

Auch bei den laufenden Kosten für Wasser, Strom, Gas, Telefon oder Wärme kann sich eine Ersparnis ergeben. Entscheidend bei beispielsweise den Stromkosten ist der Ablesezeitraum. Fällt dieser in das zweite Halbjahr 2020, dann wird der herabgesetzte Mehrwertsteuersatz angewendet.


Rückwirkende Erstattungen sind möglich


Sogar, wenn Kunden bereits vor Monaten eine teure Ausgabe getätigt haben, können Sie auf eine Erstattung hoffen. Kunden, die sich beispielsweise im Februar eine neue Couch zugelegt haben, aber noch auf die Auslieferung warten, können vom Händler nachträglich eine Preisreduzierung einfordern. Bedingung hierfür ist, dass der Kaufvertrag mindestens vor 4 Monaten geschlossen wurde. Stichtag ist der 01.03.2020.

Durch die Mehrwertsteuersenkung können Verbraucher indirekt die Zinsen bei einem Sofortkredit wieder reinholen. Deswegen kann sich gerade jetzt der Abschluss von einem Sofortkredit empfehlen.

Tipp: Verbraucher sollten sich bei Käufen, die vor dem 01.03.2020 erfolgt sind, aber erst nach dem 01.07.2020 ausgeliefert worden oder werden, an den Händler wenden und eine Preisreduzierung verlangen.

Übrigens gilt diese Regelung auch für bereits gebuchte Urlaubsreise oder aber für den Kauf von einem PKW. Geprüft werden muss allerdings, ob der Kaufvertrag eine Ausschlussklausel beinhaltet, die einen Ausgleich bei einer Reduzierung der Mehrwertsteuer ausschließt.