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Ungeziefer in einer Mietwohnung: Diese Regeln gelten
Ob es die Maus in der Küche ist, die Motten im Kleiderschrank oder die Bettwanzen in der Matratze – für die Bewohner stellt es immer eine äußerst unangenehme Angelegenheit dar, wenn sich in ihrer Wohnung Ungeziefer ausbreitet.
Kann der Ungezieferbefall nicht mehr in Eigenregie eingedämmt werden, ist die Arbeit einer kompetenten Schädlingsbekämpfung notwendig. Für diese fallen natürlich auch entsprechende Kosten an. Mieter müssen für diese in der Regel jedoch nicht aufkommen. Welche Regeln hinsichtlich Ungeziefers in der Mietwohnung im Detail gelten, erklärt der folgende Beitrag.

© Coups Simples/pexels.de
Grundsätzliche Kostenübernahme durch den Vermieter
Sobald Ungeziefer in der Wohnung festgestellt wird, muss der Vermieter darüber umgehend informiert werden. Wird der Mangel nicht gemeldet, gehen Mieter nämlich das Risiko ein, sich schadensersatzpflichtig zu machen.
Die Kosten für den Einsatz des Schädlingsbekämpfers übernimmt grundsätzlich der Vermieter. Allerdings besteht dabei eine Ausnahme, wenn der Schädlingsbefall durch die Schuld des Mieters verursacht wurde, beispielsweise, indem Mäuse wissentlich in die Wohnung geholt wurden. In der Praxis müssen Mieter jedoch nur äußerst selten für die Kammerjägerkosten aufkommen, da dafür die Schuld des Mieters durch den Vermieter zweifelsfrei nachgewiesen werden muss.
Recht auf Mietminderung
Muss der Kammerjäger das Ungeziefer in der Wohnung mithilfe aufwendiger Maßnahmen bekämpfen, kann es vorkommen, dass die Wohnung für eine gewisse Zeit geräumt werden muss. Mieter können in einem solchen Fall eine Mietminderung durchsetzen. Jedoch unterscheiden sich die Höhe und die Art der Mietminderung stets abhängig von dem individuellen Fall. Daneben besteht auch das Recht des Mieters, eine Ersatzunterkunft zur Verfügung gestellt zu bekommen, beispielsweise, wenn die Arbeit des Schädlingsbekämpfers den Einsatz giftiger Mittel nötig macht.
Ein extremer Befall mit Ungeziefer, zum Beispiel im Fall einer gesundheitsgefährdenden Ausbreitung von Ratten, kann nach Auffassung einiger Mietervereine auch eine fristlose Kündigung der Wohnung durch den Mieter gerechtfertigt sein.
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Es gibt natürlich auch Ungeziefer, welches zwar unangenehm ist, jedoch keine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Dieses sollte im ersten Schritt mit Hausmitteln bekämpft werden.
Fruchtfliegen breiten sich, sobald es wärmer wird, besonders gerne in der Wohnung aus. Eine Fruchtfliegenfalle kann dann recht unkompliziert in Eigenregie konstruiert werden.
Dafür müssen 50 Milliliter Cola oder Apfelsaft in eine Schüssel gegeben und mit einem Esslöffel Essig vermengt werden. Dazu kommt dann noch ein Spritzer Spülmittel. Versuchen die Fruchtfliegen von der Flüssigkeit zu naschen, sorgt die geringe Oberflächenspannung dafür, dass sie ertrinken.
Auch Fliegen in der Wohnung können sich als wahre Plagegeister entpuppen. Gegen sie kann mit pflanzlichen Gerüchen und Essig vorgegangen werden. Fliegen scheuen sich zum Beispiel vor dem Geruch frischer Brennnesseln, Lorbeeröl, getrocknetem Flieder, Lavendelöl oder Zwiebeln. Basilikum- oder Rizinuspflanzen auf dem Fensterbrett sorgen dafür, dass die Fliegen gar nicht erst in die Wohnung kommen möchten.

© Leah Kelley/pexels.de
In der Natur sind Ameisen durchaus nützlich, jedoch können sie im Inneren der Wohnung schnell zu einer kleinen Plage werden. Wichtig, um die Ameisen zu bekämpfen, ist es im ersten Schritt, das Nest zu finden. Dann muss um dieses herum eine Mischung aus Puderzucker und Natron verteilt werden, welche die Ameisen aufgrund des süßen Geschmacks des Zuckers essen. Das Natron wirkt auf die Ameisen dabei tödlich.
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